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Bundesfreiwilligendienst im Naturschutz

Am 1. Juli 2011 wurde der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) abgelöst. Der Freiwilligendienst ist für alle Altersstufen und für beide Geschlechter offen.

Anders als beim FÖJ wird es beim Bundesfreiwilligendienst keine Altersgrenze geben, so dass auch Berufstätige, die sich neu orientieren wollen, oder Senioren sinnvolle Möglichkeiten für ein Engagement zu Gunsten der Natur finden können. Begleitet wird der Freiwilligendienst, der auch in Teilzeit geleistet werden kann, durch informative und lehrreiche Seminare. Bundesfreiwillige sind sozialversichert und erhalten ein monatliches Taschengeld von rund 150 Euro, sowie bei Bedarf auch kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Die ersten Bundesfreiwilligen sollen ihren Dienst ab dem 1. Juli 2011 beginnen.

Der NABU begleitet den politischen Prozess, der zum Ausstieg aus dem Zivildienst führte, seit vielen Jahren und hat die Anerkennung als Zentralstelle beantragt. Der Verband beabsichtigt, zunächst 250 Plätze für Bundesfreiwillige einzurichten. Es warten interessante Aufgaben wie schützenswerte Natur kartieren, Kindern und Jugendlichen spannende Naturerlebnisse vermitteln und lokale Umweltprojekte entwickeln.

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Über den NABU

Der NABU ist mit fast 500.000 Mitgliedern und Förderern einer der führenden Freiwilligen- und Ehrenamtsverbände im Natur- und Umweltschutz. In bundesweit 2.000 Gruppen engagieren sich 35.000 Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freitzeit für eine gesunde Umwelt und eine vielfältige Natur. Seit vielen Jahren unterstützen Zivildienstleistende und Freiwillige des Freiwilligen Ökologischen Jahrs (FÖJ) die Ehrenamtlichen bei ihrer Arbeit. Zusammen leisten sie nicht weniger als 3,3 Millionen Arbeitsstunden unentgeltliche Arbeitsstunden im Jahr.

www.NABU.de

Downloads

Um Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst bei der Zentralstelle des NABU zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen und diesen per Post vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen versehen an die Zentralstelle senden:

 

Grundlage für die Zusammenarbeit im Bundesfreiwilligendienst sind gemeinsamen Vereinbarungen zwischen den Freiwilligen, ihren Einsatzstellen und dem BAFzA. Darin werden die Höhe des Taschengeldes, des Urlaubsanspruchs, der Bildungstage, der Vertragskündigung usw. geregelt. In der Ausfüllhilfe ist erklärt, was in die BFD-Vereinbarung eingetragen werden muss.

 

Weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags und der Vereinbarung finden Sie hier.

 

Die Vereinbarung muss in dreifacher Ausfertigung - für jeden Vertragspartner ein Exemplar - ausgefüllt und unterschrieben werden. Dann ist sie an die BFD-Zentralstelle bei NABU zu senden. Dort kümmert man sich um alles weitere.

Für den Merkzettel klicken Sie bitte auf     

Wie funktionert der BFD?

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